Uta M.
unregistriert
Autoversicherung kündigen
Mahlzeit Gerd,
Bei der Kfz-Versicherung gilt das Selbe wie bei jeder anderen Kündigung:
Sie muss schriftlich erfolgen, unterschrieben sein und innerhalb der jeweiligen Frist zugestellt werden.
Diese Jahr hast du für die Zustellung der Kündigung bis zum 01. Dezember 2008 Zeit, da der 31. November 2008 auf einen Sonntag fällt.
lg
Uta
Bei der Kfz-Versicherung gilt das Selbe wie bei jeder anderen Kündigung:
Sie muss schriftlich erfolgen, unterschrieben sein und innerhalb der jeweiligen Frist zugestellt werden.
Diese Jahr hast du für die Zustellung der Kündigung bis zum 01. Dezember 2008 Zeit, da der 31. November 2008 auf einen Sonntag fällt.
lg
Uta
Bernhard
unregistriert
Kündigung
Hallo zusammen,
habe gerade mal das Internet durchstöbert und auf der Seite www.versicherung-kuendigung.de findet man eine Menge an Kündigungstipps.
Sofern Ihr mehr über Kündigungsmöglichkeiten wissen möchtet, solltet Ihr auch diese unabhängige Seite nutzen.
Wirklich schade, dass es davon nicht mehr gibt.
Gruß
Bernhard Wenner
habe gerade mal das Internet durchstöbert und auf der Seite www.versicherung-kuendigung.de findet man eine Menge an Kündigungstipps.
Sofern Ihr mehr über Kündigungsmöglichkeiten wissen möchtet, solltet Ihr auch diese unabhängige Seite nutzen.
Wirklich schade, dass es davon nicht mehr gibt.
Gruß
Bernhard Wenner
Morton
unregistriert
faddy9
Hallo,
neben der ordentlichen Kündigung besteht auch das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Generell gilt aber, dass sowohl der Versicherer als auch der Versicherte die Kündigungsfrist von vier Wochen einzuhalten hat. Sehr hilffriche Informationen rund um das Thema Kündigung von Kfz-Versicherungen habe ich hier gefunden:
[url=http://de.moneto.eu/versicherung/autoversicherung/vertrag/kuendigung/]hier[/url]
http://www.tarifchecks.de/versicherung/kfz-versicherung/kuendigen.php?entry=buggle&gclid=COadobnV6JgCFUsI3wodw36F0w
Aber auch auf dieser Seite stehen sehr hilfreiche Infos:
<a>http://de.moneto.eu/versicherung/autoversicherung/vertrag/kuendigung/</a>
neben der ordentlichen Kündigung besteht auch das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Generell gilt aber, dass sowohl der Versicherer als auch der Versicherte die Kündigungsfrist von vier Wochen einzuhalten hat. Sehr hilffriche Informationen rund um das Thema Kündigung von Kfz-Versicherungen habe ich hier gefunden:
[url=http://de.moneto.eu/versicherung/autoversicherung/vertrag/kuendigung/]hier[/url]
http://www.tarifchecks.de/versicherung/kfz-versicherung/kuendigen.php?entry=buggle&gclid=COadobnV6JgCFUsI3wodw36F0w
Aber auch auf dieser Seite stehen sehr hilfreiche Infos:
<a>http://de.moneto.eu/versicherung/autoversicherung/vertrag/kuendigung/</a>
Hallo liebe Forum- User,
ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, dass Sie auch auf unserer Website Informationen zum Thema Kündigung der Kfz- Versicherung finden.
http://www.toptarif.de/kfz-versicherung/kfz-versicherung-kuendigen
So haben Sie die Möglichkeit sich die nötigen Informationen zu holen und zeitgleich die günstigste Kfz- Versicherung zu finden, indem Sie den Tarifrechner hinzuziehen.
MfG,
ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, dass Sie auch auf unserer Website Informationen zum Thema Kündigung der Kfz- Versicherung finden.
http://www.toptarif.de/kfz-versicherung/kfz-versicherung-kuendigen
So haben Sie die Möglichkeit sich die nötigen Informationen zu holen und zeitgleich die günstigste Kfz- Versicherung zu finden, indem Sie den Tarifrechner hinzuziehen.
MfG,
Hallo MS. Berlin,
nein, die Kündigung Ihrer derzeitigen Kfz-Versicherung können wir leider nicht für Sie übernehmen. Aber Sie können bei uns den Antrag online oder per Telefon für die neue Versicherung stellen. Wie nehmen dann Ihre Daten auf und leiten sie dann an den neuen Versicherer weiter. Um nicht doppelt Beiträge zu bezahlen, sollten Sie aber die Kündigungsfrist bei der alten Versicherung beachten. Die meisten Versicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr.
MfG
nein, die Kündigung Ihrer derzeitigen Kfz-Versicherung können wir leider nicht für Sie übernehmen. Aber Sie können bei uns den Antrag online oder per Telefon für die neue Versicherung stellen. Wie nehmen dann Ihre Daten auf und leiten sie dann an den neuen Versicherer weiter. Um nicht doppelt Beiträge zu bezahlen, sollten Sie aber die Kündigungsfrist bei der alten Versicherung beachten. Die meisten Versicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr.
MfG
Kündigung
Hallo,
also wenn ich eine neue Kfz-Versicherung abschließen möchte muss ich die alte kündigen, das ist klar. Die alte muss auch bis 30.11.2009 dort ankommen. Ist auch klar. Aber der Kündigungstermin muss doch der 31.12.2009 sein, oder? Sonst habe ich ja im Dezember keinen Vericherungsschutz!
Bitte um Hilfe, danke.
Gruss.
also wenn ich eine neue Kfz-Versicherung abschließen möchte muss ich die alte kündigen, das ist klar. Die alte muss auch bis 30.11.2009 dort ankommen. Ist auch klar. Aber der Kündigungstermin muss doch der 31.12.2009 sein, oder? Sonst habe ich ja im Dezember keinen Vericherungsschutz!
Bitte um Hilfe, danke.
Gruss.
Hallo Drachenmeister,
Bei Verträgen, die eine Laufzeit haben, welche sich an das kalendarische Jahr richtet, endet die Versicherung automatisch am 31.12. um 24 Uhr. Die Kündigung muss dementsprechend bis zum 30.11. bei Ihrer Versicherung sein, mit dem Kündigungsdatum zum 31.12., somit haben Sie im Dezember auch noch vollen Versicherungsschutz.
Hat der Kunde einen "Sondervertrag" dann beträgt die Kündigungsfrist einen Monat und muss bis spätestens zum letzten des Vormonats bei der Versicherung eingegangen sein.
MfG
Bei Verträgen, die eine Laufzeit haben, welche sich an das kalendarische Jahr richtet, endet die Versicherung automatisch am 31.12. um 24 Uhr. Die Kündigung muss dementsprechend bis zum 30.11. bei Ihrer Versicherung sein, mit dem Kündigungsdatum zum 31.12., somit haben Sie im Dezember auch noch vollen Versicherungsschutz.
Hat der Kunde einen "Sondervertrag" dann beträgt die Kündigungsfrist einen Monat und muss bis spätestens zum letzten des Vormonats bei der Versicherung eingegangen sein.
MfG
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